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Einbauhinweise im Überblick


Einbauhinweise für KSB und KSBplus

Verlegung wie DIN-Bordstein

1. Für den Einbau von Bordsteinen in Verkehrsflächen gilt die DIN 18318. Demnach sind Bordsteine höhen- und fluchtgerecht auf ein mindestens 20 cm dickes und frostsicheres Fundament mit Rückenstütze aus Beton C12/15 zu versetzen. Beim Einbau der Bordsteine darf der Beton für Fundament und Rückenstütze noch nicht abgebunden sein, damit eine gute Haftung zwischen dem vorgefertigten Bauteil und dem örtlich eingebauten Frischbeton entsteht. Die Rückenstütze ist in der gesamten Höhe mindestens 15 cm dick auszuführen. Die Oberkante der Rückenstütze richtet sich nach der angrenzenden Flächenbefestigung. Einen entsprechenden Einbauvorschlag finden Sie auf der Rückseite.

Gemäß EN 1340 beträgt die Bordsteinlänge in der Regel 100 cm, inkl. einer Fuge von 5 mm. Die Fuge dient dem Ausgleich von Maßtoleranzen und ist an jedem Stoß einzuhalten. Da sich in der Praxis häufig etwas größere Fugenbreiten ergeben, raten wir mit dem Versetzen an evtl. vorhandenen Festpunkten zu beginnen. Die Fugen dürfen nicht mit Mörtel ausgefugt werden. Wir empfehlen das Schließen der Fugen durch die Verwendung von elastischen Fugenscheiben (durch PROFILBETON lieferbar, Fixierung durch doppelseitiges Klebeband) oder die Verfugung mit geeignetem elastischen Fugendichtstoff z. B. SIKA: Sikaflex Pro 3WF (Verarbeitung und Fugenbreite nach Herstellerangaben).

2. Sämtliche Arbeiten sind so durchzuführen, dass keine Beschädigung der Profilsteine erfolgt, insbesondere der Kanten und Sichtflächen. Beim Ausrichten der Bordsteine muss die Oberfläche zum Schutz vor Beschädigungen mit einer Gummimatte o.Ä. abgedeckt werden! An den Bordstein anschließende Beläge sind so einzubauen, dass sie auch nach dem Verdichten nicht tiefer/höher als Oberkante Bordstein liegen, da es sonst zu Beschädigungen der Kanten und Oberflächen kommt. Beim Verdichten der Beläge ist besonders darauf zu achten, dass der Kasseler Sonderbord vom Verdichtungsgerät nicht überfahren und dadurch beschädigt wird.

3. Es sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regeln der Arbeitssicherheit zu beachten.

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Baustellenfoto mit gesetzten KSBplus-Steinen
Baustellenfoto mit Arbeitern die einen Stein setzen
Baustellenfoto eines Wasserablauf-Elements
Foto einer fertigen Bushaltestelle mit KSB

Einbauhinweise zum Kasseler Querungsbord®

1. Für den Einbau von Bordsteinen in Verkehrsflächen gilt die DIN 18318. Demnach sind Bordsteine höhen- und fluchtgerecht auf ein mindestens 20 cm dickes und frostsicheres Fundament mit Rückenstütze aus Beton C12/15 zu versetzen. Beim Einbau der Bordsteine darf der Beton für Fundament und Rückenstütze noch nicht abgebunden sein, damit eine gute Haftung zwischen dem vorgefertigten Bauteil und dem örtlich eingebauten Frischbeton entsteht. Die Rückenstütze ist in der gesamten Höhe mindestens 15 cm dick auszuführen. Die Oberkante der Rückenstütze richtet sich nach der angrenzenden Flächenbefestigung. Einen entsprechenden Einbauvorschlag finden Sie auf der Rückseite.

Gemäß EN 1340 beträgt die Bordsteinlänge in der Regel 100cm in kl. Fuge von 5mm. Die Fuge dient dem Ausgleich von Maßtoleranzen und ist an jedem Stoß einzuhalten. Da sich in der Praxis häufig etwas größere Fugenbreiten ergeben, raten wir mit dem Versetzen an etwa vorhandenen Festpunkten zu beginnen. Die Fugen dürfen nicht mit Mörtel ausgefugt werden. Wir empfehlen das Schließen der Fugen durch Verwendung eines geeigneten elastischen Fugendichtstoffes z. B. SIKA: Sikaflex Pro 3WF (Verarbeitung und Fugenbreite nach Herstellerangaben).

2. Sämtliche Arbeiten sind so durchzuführen, dass keine Beschädigung der Profilsteine erfolgt, insbesondere der Kanten und Sichtflächen. An den Bordstein anschließende Beläge sind so einzubauen, dass sie auch nach dem Verdichten nicht tiefer als Oberkante Bordstein liegen, da es sonst zu Beschädigungen der Kanten und Oberflächen kommt. Beim Verdichten der Beläge ist besonders darauf zu achten, dass der Kasseler Querungsbord vom Verdichtungsgerät nicht überfahren und dadurch beschädigt wird.

3. Es sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie Regeln der Arbeitssicherheit zu beachten.

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